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§ 13 Abs 1 AuslBG „Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz legt im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend durch Verordnung für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe fest, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a zugelassen werden können….“
Die Fachkräfteverordnung 2012 wurde um die Berufe „Diplomingenieur für Starkstromtechnik“ und „Techniker für Starkstromtechnik“ ergänzt.
Die Berufe „Techniker mit höherer Ausbildung für Feuerungs- und Gastechnik“, „Bauspengler“, „Spengler“, „Platten-, Fliesenleger“, sowie „Diplomingenieur (Hochschulabschluss)“ sind in der aktuellen Liste nicht mehr enthalten.