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    Förderung, Lehrling

    Erweiterung der Lehrlingsförderung

    18. September 2013

    Laut einem Artikel der WKO wurden erweiterte Maßnahmen zur Lehrlingsförderung beschlossen:

    • Förderung von Unternehmen, welche einen Lehrling aus der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA) übernehmen. Der Förderbetrag beträgt einmalig 1.000.- Euro / pro Lehrling.
    • Förderung von Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfung – auf Antrag des Lehrlings wird ein Kostenbeitrag bis max. 250.- Euro pro Kurs geleistet, sofern das Ende der Lehrzeit nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
    • Kostenfreier zweiter oder dritter Antritt zur Lehrabschlussprüfung – nach einer negativen Prüfung werden die Prüfungsgebühr und die Materialkosten voll ersetzt.
    • Förderung von Freistellungen für die für die Vorbereitung und Teilnahme an EuroSkills oder WorldSkills erforderliche Zeit: Lehrbetriebe, deren Lehrlinge bzw. Mitarbeiter (Lehrabsolventen) an Berufsweltmeisterschaften oder EuroSkills-Berufseuropameisterschaften teilnehmen, können bei der Lehrlingsstelle, die auf die vorgesehene (externe) Vorbereitungszeit (Expertentrainings etc.) sowie die Wettkampftage aliquot entfallende Lehrlingsentschädigung bzw. den aliquoten Lohn/das aliquote Gehalt als Zuschuss (brutto) beantragen. Diese Förderung gilt ab 1.1.2014.
    • Ab 1.6.2013 gibt es weiters auf Grund einer früher erfolgten Novellierung der Richtlinie für Lehrlinge, die älter als 18 Jahre sind und eine Lehre beginnen, eine spezifische Förderung (Erwachsenenlehre), sofern der Lehrling noch keine entsprechende schulische oder keine Lehrausbildung in einem verwandten Beruf genossen hat und eine Lehrlingsentschädigung in Höhe des Hilfsarbeiterlohnes bzw. Gesellengehaltes erhält. (BS)

    (Entnommen von wko.at, siehe Link)

    Link zum Artikel auf wko.at

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