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    AMS, Ausländer-beschäftigung, AuslBG, Kroatien

    Ende der 7-jährigen Übergangsfristen für die Beschäftigung kroatischer Staatsangehöriger

    30. Juni 2020
    Mag. Wolfram Hitz

    Mit Ablauf des 30.6.2020 enden die 7-jährigen Übergangsfristen für die Beschäftigung kroatischer Staatsangehöriger in Österreich. Nachdem eine neuerliche Verlängerung ausscheidet (die siebenjährige Übergangsfrist auf Basis des „2+3+2-Modells“ begann am 1. Juli 2013 zu laufen und endet daher am 30.6.2020) gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, Einschränkungen am Ö Arbeitsmarkt für kroatische Staatsangehörige vorzusehen.

    Ab 1.7.2020 besteht daher für kroatische Staatsangehörige ein freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Beschäftigung von kroatischen Staatsangehörigen in Österreich ist an keine Bewilligung nach dem AuslBG mehr gebunden.

    Siehe auch AMS-Info:
    https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/beschaeftigung-auslaendischer-arbeitskraefte/beschaeftigung-kroatischer-arbeitskraefte#wien

    sowie Info Lindeverlag
    https://lindemedia.at/news/news-swi/das-bringt-2020-oesterreich-oeffnet-arbeitsmarkt-fuer-kroaten

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