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    Empfehlung für eine vorläufige Abrechnung der Corona-Kurzarbeit

    15. April 2020
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Zur Abrechnung der Corona-Kurzarbeit gibt es viele Detailfragen, offizielle Berechnungsbeispiele und sonstige konkrete Informationen zur Abrechnung gibt es noch nicht.
    Aus diesem Grund wird die Lohn- und Gehaltsverrechnung für Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, wie erwartet auch im April und ggf sogar im Mai nur eine provisorische sein.

    Es wurde eine Handlungsanleitung der WKO veröffentlicht, diese finden Sie unter nachstehendem Link:

    Handlungsempfehlung_LV_KuAEntgelt_April2020_15042020_Final

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