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    Handel, Lockdown, Sonntagsöffnung

    einmalige Sonntagsöffnung am 19.12.2021

    1. Dezember 2021
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Zur einmaligen Sonntagsöffnung wurden nachfolgende Rahmenbedingungen vereinbart.

    Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben. Weiters wurde zwischen der Gewerkschaft GPA und der Sparte Handel der WKÖ in einem Sonderkollektivvertrag vereinbart, dass

    • für die Überstunden an diesem Sonntag ein Zuschlag von 100 % zu zahlen ist.
    • jedenfalls Ersatzruhe zu gewähren ist, die an die Arbeitszeit anzurechnen ist.
    • Lehrlinge nicht beschäftigt werden dürfen.
    • die Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden
    • und die absolute Freiwilligkeit gewährt ist.

    Link zur Presseaussendung

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