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Florian Schrenk, B.A., LL.M.
Zur einmaligen Sonntagsöffnung wurden nachfolgende Rahmenbedingungen vereinbart.
Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben. Weiters wurde zwischen der Gewerkschaft GPA und der Sparte Handel der WKÖ in einem Sonderkollektivvertrag vereinbart, dass