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Eine Dienstnehmerin in einer Rechts- und Personalabteilung einer größeren Firma wurde jahrelang beim Gehalt diskriminiert. Sie verdiente um etwa EUR 1.000,- weniger, als ein Kollege mit einer „maximal gleichwertigen Tätigkeit“.
Nachdem sie trotz Beschwerde nach wie vor beim Gehalt diskriminiert wurde, wandte sie sich an die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich, die in einem Vergleich EUR 20.000,- Entschädigung erreicht hat.
In diesem Zusammenhang seien die Einkommensberichte genannt. „Einkommensberichte sind schriftliche Aufzeichnungen, in denen Unternehmen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter nach Geschlechtern getrennt veröffentlichen.“ (Auszug aus wko.at, siehe weiterführendes Link)
http://ooe.orf.at/news/stories/2572299
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=600804&dstid=678&titel=Einkommensberichte
Florian Schrenk, BA