Die bereits mehrfach behandelte Bildungsteilzeit (Artikel aus 11/2012 und 02/2013) und das Fachkräftestipendium wurden am 21.3. im Nationalrat im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2013 (SRÄG 2013) beschlossen.
Laut den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage werden folgende Ziele mit den Gesetzesänderungen verfolgt:
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Einführung der Bildungsteilzeit
Beschreibung der Maßnahme:
Die Bildungsteilzeit soll eine Weiterbildung auch neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis ermöglichen. Dies soll vor allem Geringqualifizierten dienen, da durch den Bezug eines Teilzeitarbeitsentgelts sowie eines pauschalierten Bildungsteilzeitgeldes der Einkommensentfall gemindert wird.
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Einführung des Fachkräftestipendiums
Beschreibung der Maßnahme:
Arbeitskräfte oder arbeitslose Personen mit geringer oder mittlerer Qualifikation können für die Dauer von maximal drei Jahren einer Fachkräfteausbildung in Mangelberufen ein Stipendium erhalten.
zum Gesetzestext
zu den Erläuterungen
Florian Schrenk, BA