Die Regierungsvorlage zu Ausweitung der Pendlerförderung passierte am 21.2. den Finanzausschuss des Parlaments, ein Beschluss des Nationalrates wird heute erwartet.
- Pendlerpauschale: Auch Teilzeitbeschäftigte kommen nun in den Genuss Pendlerpauschale geltend machen zu können
- Job-Ticket: Der Arbeitgeber kann dem Dienstnehmer auf freiwilliger Basis ein Ticket für den öffentlichen Verkehr zahlen. Dieser Lohnanteil ist dann Lohnsteuer- und SV-frei.
- “Kilometerpauschale”/”Kilometergeld“: Absetzbetrag
- Pendlerzuschlag: Erhöhte „Negativsteuer“
(siehe Artikel aus Dezember hier)
zum Gesetzestext (parlament.gv.at)
.
Florian Schrenk, BA