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    Ausgleichstaxe, BEinstG

    Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz – Voraussichtliche Werte 2015

    1. Dezember 2014

    Laut einer internen Mitteilung des Sozialministerium Service stehen die Werte für die Behindertenausgleichstaxe 2015 fest.

    Die neuen Werte werden noch im entsprechenden BGBl. verlautbart.

     

    • 25 bis 99 Dienstnehmer           EUR 248,-
    • 100 bis 399 Dienstnehmer       EUR 348,-
    • ab 400 Dienstnehmer              EUR 370,-

     

    Die Ausgleichstaxe ist pro Monat und nicht besetzter Pflichtstelle zu entrichten.

     

    § 9 BEinstG

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