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Florian Schrenk, B.A., LL.M.
Ursprünglich mit 1.1.2021 sollten die Kündigungsbestimmungen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden.
Das Inkrafttretensdatum wurde Ende 2020 kurzfristig auf 1.7.2021 verschoben, siehe unseren Artikel vom 6.11.2020.
Nun gibt es einen neuen Initiativantrag, in welchem eine neuerliche Verschiebung auf 1.10.2021 vorgesehen ist.