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    Angestellte, Arbeiter, Gleichstellung, Kündigungsfrist, Nationalrat

    „Angleichung“ Arbeiter/Angestellte im Nationalrat beschlossen – Wahlkampf siegte vor Sachverstand?

    15. Oktober 2017
    Die Redaktion

    In der letzten Sitzung des Nationalrats vor der Nationalratswahl wurde gegen 21 Uhr ein Beschluss gefasst, der weitreichende Folgen im Arbeitsrecht hat:

    Kündigungsfristen

    Arbeiter werden in der Kündigungssystematik (Fristen und Termine) Angestellten gleichgestellt – Wirkung ab 1.1.2021, Ausnahmen für Branchen in denen Saisonbetriebe überwiegen, dort kann durch KV Abweichendes geregelt werden.

    Entgeltfortzahlung im Krankenstand

    Angestellte werden dem bestehenden Arbeitersystem unterworfen. Lehrlinge behalten ihre Sonderbestimmungen im BAG, allerdings mit einer Verdopplung(!) der Dauer der Entgeltfortzahlung. Entgeltfortzahlung von 8 Wochen voll bereits ab 2. Dienstjahr. Inkrafttreten ab 1.7.2018

    Selbst bei einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand künftig Entgeltfortzahlung über das Ende des Krankenstandes hinaus.

    Dienstverhinderungsgründe

    Der Anspruch bei Arbeitern wird künftig zwingend geregelt sein, Inkrafttreten ab 1.7.2018

    Auflösungsabgabe

    Entfall ab 1.1.2020

    Internatskosten

    Lehrberechtigte müssen die vollen Internatskosten tragen, bekommen allerdings Rückerstattung vom Insolvenz-Entgelt-Sicherungs-Fonds (sic!). Das Inkrafttreten ist der 1.1.2018.

    Falls Sie bei der Aufzählung die Themen Betriebsräte, KV-Anwendung, Fälligkeit von Entgelt, Wirkung von Sonderzahlungen, Entlassungsgründe etc vermissen – diese wurden nicht „angeglichen“. Es handelt sich nüchtern analysiert also um eine wahltaktische Husch-Pfusch-Aktion zu Lasten der Arbeitgeber.

    Falls Sie dem ganzen doch noch ein wenig Humor abgewinnen wollen: Mag. Ernst Patka hat für diese neue Gruppe an Arbeitnehmern den sehr treffenden Begriff des „Angeiter“ kreiert.

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