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LSD-BG
Änderungen des LSD-BG (BGBl I Nr. 64/2017)
9. Juni 2017
Mag. Friedrich Schrenk
- Vereinfachungen für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche
- ZKO-Meldung einer Entsendung oder Überlassung nach Ö in der Transportbranche nur noch pauschal für jeweils 6 Monate
- Angabe der AN und der behördlichen Kennzeichen der Kfz
- Bisher vorgesehenen Angaben zum Auftraggeber oder Beschäftigungsort entfallen
- Jeweiliger Lenker des Kfz gilt ohne Weiteres als Ansprechperson
- Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Arbeitszeitaufzeichnungen ab Einreise ins Bundesgebiet im Fahrzeug bereitzuhalten oder in elektronischer Form zugänglich zu machen
- Lohnzettel, Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Unterlagen betreffend Lohneinstufung sowie Arbeitszeitaufzeichnungen für mobilen AN im Transportbereich auf Verlangen der Abgabenbehörden innerhalb von 14 Tagen zu übermitteln
- Neuregelungen treten mit 1.6.2017 in Kraft und sind auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31.5.2017 ereignet haben