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    LSD-BG

    Änderungen des LSD-BG (BGBl I Nr. 64/2017)

    9. Juni 2017
    Mag. Friedrich Schrenk
    • Vereinfachungen für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche
      • ZKO-Meldung einer Entsendung oder Überlassung nach Ö in der Transportbranche nur noch pauschal für jeweils 6 Monate
      • Angabe der AN und der behördlichen Kennzeichen der Kfz
      • Bisher vorgesehenen Angaben zum Auftraggeber oder Beschäftigungsort entfallen
      • Jeweiliger Lenker des Kfz gilt ohne Weiteres als Ansprechperson
      • Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Arbeitszeitaufzeichnungen ab Einreise ins Bundesgebiet im Fahrzeug bereitzuhalten oder in elektronischer Form zugänglich zu machen
      • Lohnzettel, Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Unterlagen betreffend Lohneinstufung sowie Arbeitszeitaufzeichnungen für mobilen AN im Transportbereich auf Verlangen der Abgabenbehörden innerhalb von 14 Tagen zu übermitteln
    • Neuregelungen treten mit 1.6.2017 in Kraft und sind auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31.5.2017 ereignet haben
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