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    ; Rot-Weiß-Rot-Karte, Ausländer-beschäftigung, AuslBG

    Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

    2. Mai 2017
    Mag. iur. Friedrich Schrenk

    Wesentliche Eckpunkte der beschlossenen Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes:

    • Einbeziehung von Bachelor- und (PhD-)Doktoratsstudienabsolventen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System
    • Vereinheitlichung des zulässigen Beschäftigungsausmaßes für Studierende und Studienabsolventen auf 20 Wochenstunden
    • Verbesserung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen durch die Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ statt des Kriteriums „Alter“
    • Zulassung von drittstaatsangehörigen Start-up-Gründern im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells für selbständige Schlüsselkräfte
    • Einführung einer EU-Überlassungsbestätigung für grenzüberschreitend aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten überlassene Arbeitskräfte
    • Neuregelung der flexiblen und beschleunigten Zulassung von unternehmensintern transferierten drittstaatsangehörigen Schlüsselarbeitskräften (Managern, Spezialisten, Trainees mit Hochschulabschluss) anstelle der bisherigen Regelungen von Rotationsarbeitskräften
    • Inkrafttreten mit 1. Oktober 2017

     

    Link zum Beschluss (parlament.gv.at)

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