Mag. iur. Friedrich Schrenk
Wesentliche Eckpunkte der beschlossenen Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes:
- Einbeziehung von Bachelor- und (PhD-)Doktoratsstudienabsolventen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System
- Vereinheitlichung des zulässigen Beschäftigungsausmaßes für Studierende und Studienabsolventen auf 20 Wochenstunden
- Verbesserung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen durch die Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ statt des Kriteriums „Alter“
- Zulassung von drittstaatsangehörigen Start-up-Gründern im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells für selbständige Schlüsselkräfte
- Einführung einer EU-Überlassungsbestätigung für grenzüberschreitend aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten überlassene Arbeitskräfte
- Neuregelung der flexiblen und beschleunigten Zulassung von unternehmensintern transferierten drittstaatsangehörigen Schlüsselarbeitskräften (Managern, Spezialisten, Trainees mit Hochschulabschluss) anstelle der bisherigen Regelungen von Rotationsarbeitskräften
- Inkrafttreten mit 1. Oktober 2017
Link zum Beschluss (parlament.gv.at)