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Im BGBl 2014/13 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2014 verlautbart. Für die Personalverrechner und Arbeitsrechtler sind vor allem die Änderungen im Bereich des Einkommensteuergesetzes von Bedeutung.
Insbesondere bei der Abrechnung von
ist im Bereich der Lohnsteuer eine zusätzliche Deckelung zu berücksichtigen. Diese Deckelung orientiert sich an einem jeweiligen Vielfachen der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG.