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    2020, Arbeitsrecht, LSD-BG, Regierung, Regierungsprogramm

    Regierungsprogramm 2020-2024, mögliche Neuerungen im Arbeitsrecht

    3. Januar 2020
    Florian Schrenk, B.A., LL.M.

    Das kürzlich veröffentlichte Regierungsprogramm beinhaltet im Bereich der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts großteils nur sehr vage Vorhaben, wir gehen auf die wohl relevantesten Punkte etwas näher ein. Vorauszuschicken ist, dass dies nur ein Ausblick auf mögliche Vorhaben der neuen Regierung ist, eine konkrete Umsetzung der behandelten Punkte ist derzeit nicht absehbar.

    Entgeltfortzahlung

    • Evaluiert werden soll die Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft und Zivildienern. Konkreteres lässt sich dem Regierungsprogramm nicht entnehmen.
    • Evaluiert werden sollen auch Finanzierungsmodelle der wiederholten Entgeltfortzahlung im langen Krankheitsfall, nicht zu Lasten der Arbeitnehmer.

    Mindestlohn

    • Die künftige Regierung hat das Vorhaben formuliert einen Mindestlohn für kollektivvertragsfreie Bereiche “mit geeigneten Mitteln” einzuführen, es wird hier das Bundeseinigungsamt ins Spiel gebracht. Auf Gesetzesebene wird also wohl auch künftig kein Mindestlohn eingeführt.
    • Bei bestehenden Kollektivverträgen sieht die künftige Bundesregierung Handlungsbedarf. Das Bundeseinigungsamt soll Lohn- und Gehaltserhöhungen in Kollektivverträgen einseitig durchführen können, wenn es zu keiner Einigung der Sozialpartner kommt.

    Auszeit

    • Zum einen ist die Einführung eines “Zeitwertkontos” angedacht, um Mitarbeitern auf freiwilliger Basis eine längere Auszeit zu ermöglichen. Denkbar ist hier wohl ein Gesetz, welches sich an bestehenden Sabbatical-Modellen in Kollektivverträgen (zB WT-KV) orientiert. Details lässt man hier offen.
    • Geprüft werden sollen auch Sabbatical-Modelle in Verbindung mit einer aufschiebenden Wirkung für die Pension.

    Kurzarbeit
    Kurzarbeit soll nicht nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch bei der Umstellung von Betrieben auf ökologische und klimafreundliche Produktionsweisen oder digitaler Umrüstung zur Sicherung von Beschäftigung möglich sein.

    Lohnnebenkosten
    Im Regierungsprogramm ist nur die Prüfung etwaiger Potentiale zur Lohnnebenkostensenkung ohne Leistungsreduktion festgehalten, Details spart man aus.

    LSD-BG
    Aufgrund des noch vor dem Jahreswechsel diskutierten Urteils des EuGH (“Andritz-Urteil” 12. 9. 2019, C-64/18 – Maksimovic) sollen Handlungsbedarfe evaluiert werden das LSD-BG an die EuGH-Judikatur anzupassen. Hier hat die Regierung wohl dringenden Handlungsbedarf.

    “Will daher der Gesetzgeber das Strafregime des LSD-BG aufrechterhalten, muss er dringendst handeln und das Gesetz an die EuGH-Judikatur anpassen”, so etwa Dr. Kühteubl.

    Insgesamt lässt sich dem Regierungsprogramm wenig entnehmen, allerdings können etwa die angedachten Anpassungen bei den Mindestlöhnen, die Handlungsbedarfe bei diversen Bestimmungen des LSD-BG und die Evaluierung der Entgeltfortzahlung durchaus gewichtige Neuerungen mit sich bringen.

    zum Regierungsprogramm (pdf auf der Seite der Volkspartei)

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