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Florian Schrenk, B.A., LL.M.
Das kürzlich veröffentlichte Regierungsprogramm beinhaltet im Bereich der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts großteils nur sehr vage Vorhaben, wir gehen auf die wohl relevantesten Punkte etwas näher ein. Vorauszuschicken ist, dass dies nur ein Ausblick auf mögliche Vorhaben der neuen Regierung ist, eine konkrete Umsetzung der behandelten Punkte ist derzeit nicht absehbar.
Entgeltfortzahlung
Mindestlohn
Auszeit
Kurzarbeit
Kurzarbeit soll nicht nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch bei der Umstellung von Betrieben auf ökologische und klimafreundliche Produktionsweisen oder digitaler Umrüstung zur Sicherung von Beschäftigung möglich sein.
Lohnnebenkosten
Im Regierungsprogramm ist nur die Prüfung etwaiger Potentiale zur Lohnnebenkostensenkung ohne Leistungsreduktion festgehalten, Details spart man aus.
LSD-BG
Aufgrund des noch vor dem Jahreswechsel diskutierten Urteils des EuGH (“Andritz-Urteil” 12. 9. 2019, C-64/18 – Maksimovic) sollen Handlungsbedarfe evaluiert werden das LSD-BG an die EuGH-Judikatur anzupassen. Hier hat die Regierung wohl dringenden Handlungsbedarf.
“Will daher der Gesetzgeber das Strafregime des LSD-BG aufrechterhalten, muss er dringendst handeln und das Gesetz an die EuGH-Judikatur anpassen”, so etwa Dr. Kühteubl.
Insgesamt lässt sich dem Regierungsprogramm wenig entnehmen, allerdings können etwa die angedachten Anpassungen bei den Mindestlöhnen, die Handlungsbedarfe bei diversen Bestimmungen des LSD-BG und die Evaluierung der Entgeltfortzahlung durchaus gewichtige Neuerungen mit sich bringen.